Konditionen

Zur Zeit arbeite ich nur online!

Ablauf         

Für ein Erstgespräch können Sie jederzeit per E-Mail einen zeitnahen Termin mit mir vereinbaren. Dieser Termin dient dazu, sich über Ihre Vorstellungen und Ziele klar zu werden und einen ersten Eindruck von mir und meinem Arbeitsstil zu gewinnen. Außerdem erörtern wir die Methoden- bzw. Therapiemöglichkeiten, klären offene Fragen und Formalitäten. 

Nach dem Erstgespräch können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten wollen. Die Anzahl der Sitzungen hängt von Ihrem Anliegen ab.

Eine Sitzung dauert 60 Minuten.

 

Preise

Traumaberatung: 100 € (90 € online/telefonisch)

Beratung vor & nach der Geburt: 100 € (90 € online/telefonisch, ohne kostenloses Vorgespräch)

I.B.T.: 100 €, inkl. Nutzung von unterstützenden Angeboten & Materialien (nur in Präsenz)

 

Safe and Sound Protocol (home): 249 € (Zugang für 2 Monate)

Safe and Sound Protocol (Long Covid): 349 € (Zugang für 6 Monate)

  • Wiederholung von SSP Connect & Core nach 2 Monaten möglich (70€ pro Monat)
  • Verlängerung oder Wiederholung von SSP Balance (30€ pro Monat)
  • Bei Bedarf kann ein Zugang für den Partner/die Partnerin dazugebucht werden: zzgl. 150€, 2 Monate (inkl. 20 min Vorgespräch, 5×60 min SSP Connect, 5×60 min SSP Core, 5×60 min SSP Balance)
  • Ratenzahlung möglich.
  • Weitere Beratungstermine können separat dazu gebucht werden (tel./online: 60 min. 90 €)

 

SchreiBaby-Krisenbegleitung: Wohnen Sie in Berlin, werden die Kosten vom Bezirksamt Berlin-Spandau sowie der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übernommen und im Rahmen des Aktionsprogramms Gesunde Stadt durchgeführt.

 

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern nicht anders vereinbart, gilt die sofortige Fälligkeit des Honorars zum Termin. Bei Praxisterminen und Hausbesuchen zahlen Sie bitte zum Termin das vereinbarte Honorar in bar.

Telefon- oder Onlinetermine werden durch Rechnung vergütet.

Nach Absprache ist Ratenzahlung möglich.

EC- oder Kreditkarten kann ich leider nicht annehmen.

 

Anmeldung und Terminvereinbarung

Für Fragen und eine Terminvereinbarung nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Bitte nennen Sie ihren Namen, Ihre Rufnummer und wann ich Sie am besten erreichen kann. Ich rufe Sie zeitnah zurück.

 

Absagen

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden (werktags) vorher telefonisch, per Email oder SMS ab. Nicht abgesagte Termine werden mit einer Pauschale von 50 € berechnet. Termine, die weniger als eine Stunde vorher oder gar nicht abgesagt werden, werden mit dem vollen Honorar in Rechnung gestellt. 

 

Kostenübernahme

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich berechtigt, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Krankenzusatzversicherungen, Solidargemeinschaften oder Berufsgenossenschaften u.U. übernommen. Es kann sich lohnen, eine Heilpraktiker (Psychotherapie)-Zusatzversicherung im Vorfeld einer Therapie abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz i.d.R. nicht. Wenn Sie eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen wollen, sprechen Sie mich gern an.

 

Überlebende von Straftaten

Wer eine Straftat erleben musste – eine Anzeige bei der Polizei genügt zum Nachweis – kann beim Weißen Ring einen Scheck für eine psychotraumatologische Erstberatung bekommen, den Sie bei mir einlösen können.

Den Beratungsscheck erhalten Sie von den MitarbeiterInnen, die für Ihren Wohnbezirk zuständig sind. Die Postleitzahlensuche finden Sie auf der Internetseite des Weißen Rings.

 

 

Vorteile privatfinanzierter Psychotherapie

Bitte klären Sie im Vorfeld ab, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen für Sie oder Ihr Kind (z.B. I.B.T.) übernimmt bzw. nach meiner Rechnungsstellung zurückerstattet. Unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenversicherung zahlen Sie immer die anfallenden Honorarkosten direkt an mich und tragen das Risiko der Rückerstattung.

Vorteile von privatfinanzierter Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gegenüber Therapien, die von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden:

  • Sie können sich Therapeut und Therapiemethoden aussuchen
  • Sie bestimmen Häufigkeit und die Therapiedauer selbst. Ich bin nicht an kassenärztliche Vorschriften wie an die Methoden, Berichterstattungen und Dauer gebunden.
  • keine langen Wartezeiten
  • Ihre Behandlung wird nicht aktenkundig. Es gib keine Schwierigkeiten bei späterem Wechsel von Kranken-, Zusatz-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder einer zukünftigen Verbeamtung.
  • Sollten Sie sich in einer Sperrfrist wegen einem Therapieabbruch oder einer bereits abgeschlossen Therapie befinden, können Sie bei mir weiterhin Unterstützung finden.

 

Steuerlicher Vorteil 

Heilpraktiker (Psychotherapie )-Rechnungen sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar:
 
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“ geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern! 
Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Dabei zählt nicht die Kostenbeteiligung der Krankenkasse, sondern die gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung.

Gemäß § 9 EStG können Coaching-Sitzungen von der Steuer geltend gemacht werden, da sie zur Steigerung der beruflichen Leistungsfähigkeit beitragen. Einige Arbeitgeber übernehmen außerdem die Kosten für ein Coaching. Wenden Sie sich wegen einer Kostenübernahme bitte an Ihren Arbeitgeber.

 

Schweigepflicht

Ich behandle sämtliche Informationen und Daten selbstverständlich diskret und streng vertraulich.

Weitere Informationen

Berufsordnung für Heilpraktiker